Reisebedingungen für Pauschalangebote der Seestravel GmbH (STG)

 

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Seestravel GmbH, Porzellanhofstr. 4, 60313 Frankfurt am Main, zu Stande kommenden Reisevertrages. 

 

Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 – 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus.

Bitte lesen Sie die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen sorgfältig durch.

 

  1. Abschluss des Reisevertrages

 

1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.

1.2. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von STG beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermittelt. Hierzu ist STG nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. 

1.3. Für telefonische Buchungen gilt:

  1. a) Bis 14 Tage vor Reisebeginn nimmt STG nur den unverbindlichen Buchungswunsch des Kunden entgegen und reserviert für ihn die entsprechende Reiseleistung. STG übermittelt dem Kunden ein Buchungsformular mit diesen Reisebedingungen. Übersendet der Kunde dieses Buchungsformular vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet innerhalb einer genannten Frist an Seestravel GmbH, so kommt der Reisevertrag durch die Buchungsbestätigung von Seestravel GmbH nach Ziffer 1.2 zustande. 
  2. b) Telefonische Buchungen, welche kürzer als 7 Tage vor Reisebeginn erfolgen, sind für den Kunden verbindlich und führen durch die telefonische Bestätigung von STG zum Abschluss des verbindlichen Reisevertrages. 

1.4. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 

  1. Vertragsgrundlagen, Leistungen, Reisevermittler

2.1. Die vertragliche Leistungspflicht von STG bestimmt sich nach der Reiseausschreibung in Verbindung mit der Buchungsbestätigung und allen ergänzenden Informationen von STG für die jeweilige Reise. 

2.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von STG nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von STG hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. 

2.3. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von STG herausgegeben werden, sind für STG und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von STG gemacht wurden. 

  1. Leistungsänderungen

3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von STG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 

3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 

3.3. STG ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. 

3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn STG in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von STG über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen. 

  1. Bezahlung 

4.1. Nach Vertragsabschluss und Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 8 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt werden kann. 

4.2. Soweit STG zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen. 

4.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist STG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten. 

  1. Preiserhöhung

5.1. STG behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern: 

5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für STG nicht vorhersehbar waren. 

5.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann STG den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: 

  1. a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann STG vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.

  2. b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann STG vom Kunden verlangen. 

5.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber STG erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 

5.5 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für STG verteuert hat. 

5.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat STG den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von STG über die Preiserhöhung gegenüber STG geltend zu machen.

 

  1. Rücktritt durch den Kunden

6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber STG unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 

6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert STG den Anspruch auf den Reisepreis. Statt dessen kann STG, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 

6.3 STG hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: 

  •  bis 90 Tage vor Reiseantritt 20% 
  • vom 67. bis 60. Tag vor Reiseantritt 50% 
  • vom 55. bis 50. Tag vor Reiseantritt 80% 
  • ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 100% 
  • bei Rücktritt am Abreisetag oder bei Nichtanreise 100% 

6.4. STG behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit STG nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht STG einen solchen Anspruch geltend, so ist STG verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 

6.5. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen. 

  1. Umbuchungen

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Zustieg- oder Ausstiegsorts bei Busreisen (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann STG bis zu dem bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 25,- pro Kunden erheben.

  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. STG wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 

  1. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

9.1. STG kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von STG nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. 

9.2. Kündigt STG, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

  1. Obliegenheiten des Kunden

Es obliegt dem Kunden aufgetretene Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde dies schuldhaft, tritt keine Minderung des Reisepreises ein, es sei denn die Anzeige ist unzumutbar. Es obliegt dem Kunden, die Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung vor Ort oder an den Sitz von STG zur Kenntnis zu bringen. Der Kunde hat im Weiteren eine Schadensminderungspflicht. Der Kunde hat soweit zumutbar den Eintritt eines Schadens zu verhindern oder gering zu halten und STG auf das Risiko eines Schadenseintritts aufmerksam zu machen.

  1. Beschränkung der Haftung

11.1. Die vertragliche Haftung von STG für Sachschäden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit STG für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.2. Die deliktische Haftung von Seestravel GmbH für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. 

  1. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

12.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.

12.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber STG unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. 

12.3. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden. 

12.4. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von STG oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von STG beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von STG oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von STG beruhen. 

12.5. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 

12.6. Die Verjährung nach Ziffer 12.1 und 12.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. 

 

  1. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

 

Für die Beschaffung und das Mitführen notwendiger Reisedokumente, die Vornahme erforderlicher Impfungen sowie das Einhalten aller einschlägigen Zoll- und Devisenvorschriften ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Jegliche Nachteile, die aus einem Nichtbefolgen dieser Bestimmungen folgen, gehen zu Lasten des Kunden. STG haftet nur, wenn und soweit sie den Kunden schuldhaft und rechtswidrig unzureichend oder fehlerhaft informiert hat. STG haftet nicht für die Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die diplomatischen Vertretungen, auch dann nicht, wenn der Kunde STG mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn STG hat sich schuldhaft rechtswidrig verhalten.

  1. Informationspflicht zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen

STG ist verpflichtet, den Kunden bei Buchung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung das ausführende Luftfahrtunternehmen noch nicht fest, so ist STG verpflichtet, dem Kunden das Luftfahrtunternehmen zu nennen, das wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Wechselt die zunächst genannte Gesellschaft, so wird STG den Kunden unverzüglich hierüber informieren. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, deren Betrieb in der Europäischen Gemeinschaft untersagt ist (sog. „Black List“) ist im Internet unter dem Link http://ec.europa.eu/transport/air-ban/doc/list_de.pdf einsehbar.

  1. Rechtswahl und Gerichtsstand

15.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und STG findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt für das gesamte Rechtsverhältnis. 

15.2. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, ausschließlich Frankfurt, im Übrigen der gesetzliche Gerichtsstand.

 

  1. Reiseveranstalter

 

Seestravel GmbH

Porzellanhofstraße 4

60313 Frankfurt am Main

Telefon: 069 50982905

Telefax: 069 50982895

E-Mail: info@seestravel.com

Geschäftsführer: Elarbi Saidi

USt-ID: DE276554715

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 

 

Stand: 1.12.2016

 

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